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Tarife und Konditionen
Die psychologische Psychotherapie kann bei mir über drei Möglichkeiten abgerechnet werden:
1. Anordnungsmodell über die Grundversicherung
Seit 1. Juli 2022 ist das Anordnungsmodell in Kraft und ich bin als psychologische Psychotherapeutin zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen. Um im Anordnungsmodell abzurechnen, wird vor Therapiebeginn eine ärztliche Anordnung benötigt und es muss eine psychische Störung mit Behandlungsbedarf vorliegen. Die erste Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig und kann für weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Nach 30 Sitzungen braucht es einen Bericht von mir und eine Fallbeurteilung durch einen Psychiater oder eine Psychiaterin.
Für die Abrechnung über die Grundversicherung gilt aktuell ein Taxpunktwert von CHF 2.58 pro Minute.
Zusätzlich zur der Konsultationszeit werden auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation sowie für Leistungen in Abwesenheit (Testauswertungen, Berichte, Gespräche und Telefonate mit Dritten usw.) verrechnet.
Zu beachten ist, dass die Grundversicherung die Kosten für die Therapie erst übernimmt, wenn die vereinbarte Franchise aufgebraucht ist. Danach gilt pro Rechnung eine Kostenbeteiligung von 10% bis max. CHF 700.00 pro Kalenderjahr.
2. Über die Zusatzversicherung
Seit Einführung des Anordnungsmodells verändern sich die Leistungsangebote der Zusatzversicherung. Deshalb empfehle ich, vor der ersten Konsultation schriftlich mit der Zusatzversicherung zu klären, ob und zu welchen Bedingungen diese psychotherapeutischen Leistungen übernimmt.
3. Abrechnung für Selbstzahler
Für all jene, welche nicht über die Krankenkasse abrechnen wollen oder können, besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu bezahlen.
Tarife
Folgende Tarife gelten für die Abrechnung über die Zusatzversicherung und für Selbstzahler:
Tarifbasis für Sitzungen mit Einzelnen: Fr. 160.- / 50 Min. (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit)
Tarifbasis für Sitzungen mit zwei bis vier Personen: Fr. 220.- / 60 Min. (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit)
Die obigen Tarife gelten für die angegebene Zeit. Bei längeren Sitzungen verrechne ich die effektive Zeit der Sitzung auf der Basis der angegebenen Tarife.
Aufwendungen für Telefonate, Auswertungen von Untersuchungen, Berichte und Besprechungen werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Tarif verrechnet.
Absagen, Terminverschiebungen, Versäumte Sitzungen
(betrifft alle drei Abrechnungsvarianten)
Konsultation werden verbindlich festgelegt. Versäumte Sitzungen und solche, welche weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden (unabhängig vom Grund der Absage, Verschiebung oder des Nichterscheinens) zum vereinbarten Tarif verrechnet, sofern ich die reservierte Zeit nicht anderweitig vergeben kann. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen und müssen selbst getragen werden.
Leistungsvergütung
Rechnungen sind nach Erhalt zu begleichen und müssen unabhängig vom Zeitpunkt allfälliger Rückerstattungen der Krankenkasse spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum auf meinem Konto gutgeschrieben sein. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, bitte ich Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben. Bei Zahlungserinnerungen verrechne ich pro Mahnung eine Gebühr von Fr. 10.- sowie allfällige Kosten für eingeschriebene Mahnungen.
Therapie pausieren oder beenden
Sie entscheiden, ob und wann Sie eine Therapiepause einlegen oder die Therapie beenden wollen. Ich bitte Sie jedoch, mir Ihre Entscheidung persönlich in einer Sitzung mitzuteilen, und im Falle der Beendigung der Therapie noch für mindestens eine Abschlusssitzung zu kommen.
Schweigepflicht
Als Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht, handhabe Ihre Daten und das, was in Sitzungen besprochen wird, streng vertraulich.